Gute Nachrichten!
Die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem können von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat der
Bundesfinanzhof kürzlich entschieden. Die Liposuktion ist bei der krankhaften
Fettverteilungsstörung Lipödem die einzige, dauerhaft wirksame
Behandlungsmethode und wir (damit meine ich alle betroffenen Patientinnen und
die Kolleg*innen der Plastischen Chirurgie) warten schon lange darauf, dass die
Krankenkassen die Kosten für die Liposuktion auch schon in frühem Stadium des
Lipödems vollständig übernehmen. Nun wurde zumindest beschlossen, dass man die
Kosten bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzen kann.
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