Finanzierung

Liegt eine medizinisch notwendige Behandlung (wie zum Beispiel bei der Verkleinerung sehr großer, schwerer Brüste) vor, die von der Krankenversicherung anerkannt wird, so werden die entstehenden Kosten übernommen.   Eine Schönheits-OP kann über einen Privatkredit mit freier Verwendungsmöglichkeit finanziert werden. Der Verwendungszweck muss nicht mit der Bank beziehungsweise dem Kreditgeber besprochen werden, auch wenn Bankmitarbeiter natürlich stets dem geltenden Bankgeheimnis unterliegen.

Folgekosten

Bei unserer Kostenvereinbarung ist die Nachbehandlung auch mit Fädenentfernen und Kontrollen nach 6 Wochen und einem Jahr selbstverständlich eingeschlossen. Zu beachten ist aber auch, dass die Hersteller von Brustimplantaten dazu raten, nach 15-20 Jahren an einen Wechsel zu denken. So kann also eine erneute wirtschaftliche Belastung auf einen zukommen.