Post Kennzeichnungspflicht
Endlich mehr Realität auf Instagram?
Eine Kennzeichnungspflicht von bearbeiteten Bildern könnte dafür sorgen und wurde von drei Fachgesellschaften für Plastische und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC, DGÄPC und VDÄPC) mit einer Petition auf den Weg gebracht. Die Fachgesellschaften fordern, dass digital bearbeitetes Bildmaterial einer Kennzeichnungspflicht unterliegt. Der Bundestag hat der Petition nun zugestimmt und sie wird an die Bundesministerien für Justiz (BMJ) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitergegeben. Immer mehr junge Menschen kommen mit dem Wunsch nach unrealistischen Schönheitsidealen in die Praxen für Plastische und Ästhetische Chirurgie und werden von den Fachärzten und -ärztinnen der Praxen abgelehnt sowie an eine psychotherapeutische Einrichtung weiterempfohlen. Immer mehr junge Menschen leiden an Depressionen und auch in diesem Bereich kann ein Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media und dem ständigen Vergleich mit unrealistischen Schönheitsidealen festgestellt werden.
Wir sind überzeugt, dass eine Kennzeichnungspflicht einen positiven Effekt auf diese Problematiken haben könnte und vielleicht sogar weniger Filter & Co. angewendet werden, wodurch die Social Media wieder zu einem Ort „echter“ Begegnungen werden könnten.